Bewerbungsratgeber Teil 5:

Was, wenn ?

FAQ: 5 Fragen – 5 Antworten

Der Weg von der ersten Sichtung der Stellenanzeige bis zum Unterschreiben des Arbeitsvertrages folgt selten einer geraden Linie. Immer wieder tauchen mitten im Bewerbungsprozess Fragen auf, die wir Ihnen an dieser Stelle gerne gebündelt beantworten möchten.

1. Kann ich meine alte Stelle kündigen, obwohl ich nur eine mündliche Zusage habe?

Ganz oft kommt es im Bewerbungsprozess zu der Situation, dass Sie im Bewerbungsgespräch überzeugt haben und bereits eine mündliche Zusage bekommen. Nur leider lässt der unterschriebene Arbeitsvertrag auf sich warten und die Kündigungsfrist für Ihren alten Vertrag sitzt Ihnen im Nacken. In diesem Fall hilft es nur, die neue Firma zu kontaktieren, ihr das Anliegen zu schildern und dann eine Lösung zu finden. Vielleicht können Sie den neuen Vertrag einfach schnell persönlich abholen oder Sie bekommen ein Vorabexemplar als Fax zu Ihrer Sicherheit. Sie sollten weder die Kündigungsfrist verstreichen lassen, noch vorschnell Ihren alten Vertrag auflösen.

2. Ich habe eine chronische Krankheit. Kann ich diese dem neuen Arbeitgeber verschweigen?

Von Rechtswegen sind Sie nicht verpflichtet, eine chronische Erkrankung zu schildern es sei denn, diese macht die Erfüllung ihrer Kernaufgaben im Unternehmen unmöglich. Auf der anderen Seite ist es wichtig, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von vornherein ein Vertrauensverhältnis entsteht. Auch wenn Sie fürchten, aufgrund Ihrer Erkrankung nicht eingestellt zu werden: Der elegantere Weg ist eine offene Kommunikation. Seien Sie offen, nennen Sie Ihre Einschränkungen aber betonen Sie auch, was Sie dafür besonders gut erledigen können. Die Hemmschwelle wird dann vielleicht in Sympathie verwandelt werden.

3. Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag – und plötzlich noch ein besseres Angebot bekommen

Auf der Suche nach einem neuen Job versenden Bewerber in der Regel mehrere Bewerbungen und bekommen unterschiedlich schnelle Reaktionen darauf. So kann es passieren, dass Sie von einem der Unternehmen einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen, diesen unterschreiben und – auf dem Nachhauseweg erhalten Sie die Zusage von Ihrem Wunscharbeitgeber. Was nun? Prüfen Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag nach Klauseln zur Vertragsstrafe. Diese sind häufig in Verträgen enthalten und regeln das Vorgehen bei Nichtantreten oder frühzeitiger Beendung des Arbeitsvertrages. Ist nichts in dieser Hinsicht festgehalten, gelten die üblichen Kündigungsfristen. Haben Sie also während Ihrer Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, dann dürfte dem neuen Job nichts im Wege stehen.

4. Dürfen meine Piercings zum Vorstellungsgespräch drinbleiben?

Hier kommt es tatsächlich darauf an, wo Sie sich bewerben und welchen Eindruck Sie hinterlassen möchten. In kreativen Berufen beispielsweise in Werbeagenturen sind Tattoos und Piercings in aller Regel kein Hindernis mehr. In den sogenannten seriösen Berufen in Banken oder Apotheken könnten Sie auf mehr Widerstände stoßen. Wenn Sie generell dazu bereit sind, auf Ihre Piercings während der Arbeit zu verzichten, dann lassen Sie sie auch beim Vorstellungsgespräch draussen.

5. Die Firma bietet mir keinen Job, sondern zunächst ein gering bezahltes Praktikum an…

Hier sollten Sie generell immer vorsichtig sein und darauf achten, dass Ihre Leistung nicht ausgenutzt wird. Gibt es eine nachvollziehbare Begründung, warum Sie zunächst für weniger Geld die gleiche Leistung bringen sollen? Auch die angebotene Dauer des Praktikums ist entscheidend. Ein paar Tage sind in Ordnung, mehrere Monate als ausgelernte Kraft für einen Bruchteil des üblichen Arbeitsgehaltes die gleiche Leistung zu bringen nicht. Die Zeit für das Praktikum können Sie dann lieber sinnvoller damit verbringen, neue Bewerbungen zu schreiben.

Bewerbungsratgeber von workpool.jobs – die Plattform für die Stellensuche in der Schweiz, Deutschland und Österreich